Mitglied
im DBS
Deutscher Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten
Mein Leistungsangebot ist grundsätzlich konzentriert
auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
(1) Von den Krankenkassen finanzierte Leistungen:
sie umfassen die verordnungsfähigen Maßnahmen der Stimm-,
Sprech- und Sprachtherapie gemäß den Heilmittelrichtlinien.
Dies bedeutet, dass die Kosten für die Sprachtherapie von Ihrer
Krankenkasse übernommen werden, wenn die Therapie ärztlich
verordnet wurde.
Sofern die medizinische Notwendigkeit zur Einleitung einer Sprachtherapie
festgestellt wird, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf dieses
Heilmittel.
(2) Frei finanzierte Leistungen:
Über sonstige Leistungen, die sich auf Selbstzahlerbasis günden,
können Sie sich über den Link „Profil“
informieren.