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   Germering bei München 23.01.2008
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Mitglied im DBS
Deutscher Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten

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Mein Leistungsangebot ist grundsätzlich konzentriert auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

(1) Von den Krankenkassen finanzierte Leistungen:
sie umfassen die verordnungsfähigen Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie gemäß den Heilmittelrichtlinien.

Dies bedeutet, dass die Kosten für die Sprachtherapie von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn die Therapie ärztlich verordnet wurde.

Sofern die medizinische Notwendigkeit zur Einleitung einer Sprachtherapie festgestellt wird, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf dieses Heilmittel.

(2) Frei finanzierte Leistungen:

Über sonstige Leistungen, die sich auf Selbstzahlerbasis günden, können Sie sich über den Link „Profil“ informieren.
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